| | | Ansicht eines Photovoltaikmodules (Quelle: Vaillant) |
Photovoltaik (PV) bedeutet die Umwandlung von Licht in elektrischen Strom auf direktem Wege mit Hilfe von Solarzellen (Solarmodulen).
Betreiber von PV-Aufdachanlagen erhalten derzeit von regionalen Energieversorgern für 2010 eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung von 38,14 Cent/kWh (gegenüber ca. 24 Cent Stromstunden Haustarif). Diese Vergütung wird gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20 Jahre garantiert, zuzüglich dem Errichterjahr.
Die Investitionen in PV-Anlagen können über KfW-Kredite zinsgünstig finanziert werden.
Jede PV-Anlage ist ein Unikat und wird ganz speziell für die entsprechenden Voraussetzungen beim Kunden geplant und montiert. Ziel ist es dabei immer wieder, die günstigste Lösung für den Kunden zu finden.
Für die Leistung von 1 kWp ist eine Modulfläche von ca. 8-10 m² notwendig. 1 kWp-Leistung kostet zwischen 2.500-3.200 EUR, je nach Montageart (Indach-, Aufdachmontage, Aufständerung) und Leistung, der Module sowie Größe der PV-Anlage.
In der Region Sachsen-Anhalt rechnet man mit einer jährlichen örtlichen Einstrahlung von 950 kWh/m² Modulfläche.
| | | Photovoltaikanlage (Quelle: Elektro Karau) |
Bei einer Modulfläche von 300 m², einer Dachausrichtung nach SÜD und Dachneigung ca. 40° erreicht man eine mögliche Leistung von ca. 30-40 kWp, und man produziert ca. 28.000,00 – 38.000 kWh Strom. im Jahr. Die Gesamtkosten für die Installation der Anlage belaufen sich bei Aufdachmontage auf ca. 130.000,00 – 160.000,00 EUR netto. Anmerkung: Die Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt auf Antrag zurückerstattet. In den fast 21 Jahren garantierter Einspeisevergütung erhält der Betreiber einer 30-kWp-Anlage kumulativ rd. 280.000,00 EUR für den von seiner Anlage produzierten Strom. Eine 40-kWp-Anlage erzeugt in dieser Zeit Strom für ca. 370.000,00 EUR. Die Betriebskosten, wie z.B. Wartungs- und Versicherungskosten belaufen sich durchschnittlich auf jährlich ca. 700 – 1.000 EUR.
Besonders interessant ist Photovoltaik in steuerlicher Hinsicht. Die Finanzämter kooperieren problemlos mit den Solarbetreibern: Bereits nach 7 Jahren kann das PV-Objekt vollständig steuerlich abgeschrieben werden. Auch besteht die Möglichkeit der 20-jährigen Abschreibung.
Auch für Eigentümer von großen Dachflächen, die nicht investieren möchten, ist PV interessant. Sie vermieten ihre Scheunendächer an Einzelpersonen oder Gesellschaften für 25 oder 30 Jahre zu für sie günstigen Konditionen.
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